Drei-Objekt-Grenze im Kaufvertrag

Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch Aufteilung im Kaufvertrag

Bei Verkauf einer Immobilie und gleichzeitiger Aufteilung in Wohn- und Gewerbeeinheiten ist von gewerblichem Grundstückshandel auszugehen, wenn dem Käufer mehr als drei Einheiten zugewiesen werden. Auch wenn die für die Gewerblichkeit maßgebende Fünfjahresfrist überschritten ist, ändert sich an dieser Beurteilung nichts.

Dazu folgender Fall:
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts veräußerte ein gemischt genutztes Grundstück, auf dem die Errichtung einer Seniorenresidenz geplant war. Zwischen Erwerb und Verkauf lag ein Zeitraum von fünf Jahren und zwei Monaten. Käufer war eine GmbH, deren alleiniger Anteilseigner einer der GbR-Gesellschafter war. Im Kaufvertrag wurde das Objekt in 25 Einheiten aufgeteilt, 4 Einheiten verblieben bei der GbR, die übrigen 21 gingen in das Eigentum der GmbH über. Daraus wurde eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht geschlossen mit der Folge, dass von einem gewerblichen Grundstückshandel auszugehen war.

(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)



Keine Gebühr für Darlehenskontos Verkauf eines Grundstücks Mehrfamilienhäusern