In den USA wohnende Steuerpflichtige

Für in den USA wohnende beschränkt Steuerpflichtige gilt Mindeststeuersatz von 25 %

Ein in den USA wohnender Rechtsanwalt erzielte in Deutschland Gewinne von 1.424 €, auf die das Finanzamt den Mindeststeuersatz für beschränkt Steuerpflichtige von 25 % anwendete und 356 € Steuern festsetzte. Der Rechtsanwalt meinte, gem. Steuertabelle dürften nur 243 € Steuern festgesetzt werden. Er berief sich dabei auf entsprechende Regelungen für EUAngehörige und das Doppelbesteuerungsabkommen sowie den Freundschaftsvertrag mit den USA.

Der Bundesfinanzhof gab dem Finanzamt Recht, weil der Rechtsanwalt sich als US-Bürger nicht auf das EURecht berufen konnte.



Keine Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung Zivilprozesskosten außergewöhnliche Belastung