Kindergeld

Kindergeld für im Inland selbstständig tätige polnische Staatsangehörige

Ein polnischer Staatsangehöriger, der in Deutschland ein Gewerbe betreibt und dessen Ehefrau und Kinder in Polen leben, kann Anspruch auf Kindergeld haben.

Der Bundesfinanzhof hat sich mit dem Fall eines polnischen Landwirts auseinander gesetzt, der dort bei der Sozialversicherung der Landwirte versichert war. Ob in einem solchen Fall Kindergeldanspruch besteht, hängt nach Aussage des Gerichts von mehreren Faktoren ab. Zunächst muss geprüft werden, ob der Betreffende in Polen oder Deutschland als Selbstständiger oder Arbeitnehmer gilt. Außerdem kommt es darauf an, ob im Ausland Anspruch auf Leistungen besteht, die dem Kindergeld ähnlich sind. Ob solche Leistungen möglicherweise auf einer fehlerhaften Rechtsgrundlage beruhen, muss dabei nicht geprüft werden.



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