Innergemeinschaftliche Lieferungen ab 01.01.2012

Innergemeinschaftliche Warenlieferungen sind umsatzsteuerfrei, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Unternehmer müssen die Voraussetzungen u. a. durch sog. Buch- und Belegnachweise erbringen. Die Bundesregierung hat grundlegende Änderungen beschlossen, die mit Wirkung zum 01.01.2012 in Kraft getreten sind.



Änderungen und Folgen des § 17a UStDV