Innergemeinschaftliche Lieferungen

Neue Beleg- und Buchnachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen auf 01.07.2012 verschoben

Innergemeinschaftliche Warenlieferungen sind umsatzsteuerfrei, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Unternehmer müssen die Voraussetzungen u. a. durch sog. Buch- und Belegnachweise erbringen. Die Bundesregierung hatte im Jahr 2011 grundlegende Änderungen beschlossen, die mit Wirkung zum 01.01.2012 in Kraft treten sollten. Die neuen Beleg- und Buchnachweispflichten sollen nunmehr für nach dem 30. Juni 2012 ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen gelten. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt noch die bis zum 31. Dezember 2011 gültige Rechtslage.

Anmerkung:
Es bleibt zu hoffen, dass insbesondere wegen der Vorschriften zur Gelangensbestätigung ein weiteres Hinausschieben erfolgen wird.



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