Datenspeicherung mit Grundgesetz vereinbar

Zuteilung der Steuer-Identifikationsnummer und die dazu erfolgte Datenspeicherung mit Grundgesetz vereinbar

Zum 1. Juli 2007 wurde die persönliche Steuer-Identifikationsnummer eingeführt. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Zuteilung dieser Nummer und die dazu erfolgte Datenspeicherung mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem sonstigen Verfassungsrecht vereinbar sind.



Steuerschädliche Verwendung von Policendarlehen Regelsteuersatz: Umsätze eines Partyservices