Verfassungswidrigkeit eines sog. Treaty override

Verfassungswidrigkeit eines sog. Treaty override

Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorlegt, ob eine Vorschrift im Einkommensteuergesetz, die eine Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eines unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmers in Deutschland auch dann vorsieht, wenn die Besteuerung einem anderen Staat zusteht, der von seinem Besteuerungsrecht aber keinen Gebrauch macht und der Arbeitnehmer nicht nachweisen kann, dass der andere Staat auf das Besteuerungsrecht verzichtet hat oder in dem anderen Staat Steuer entrichtet worden ist.

Hintergrund für das Normenkontrollersuchen war und ist, dass ein Geschäftsführer und Arbeitnehmer für eine inländische Kapitalgesellschaft in der Türkei gearbeitet und für den Arbeitslohn Steuerbefreiung in Deutschland beantragt hatte. Diese verwehrte ihm das Finanzamt, weil er nicht nachweisen konnte, dass die Türkei auf das Besteuerungsrecht verzichtet hatte.



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