Abschreibungen auf Windkraftanlagen

Abschreibungen auf Windkraftanlagen auch vor Inbetriebnahme möglich

Ein Windpark setzt sich aus folgenden selbstständigen Wirtschaftsgütern zusammen:

Jede einzelne Windkraftanlage (WKA) mit Transformator und der inneren Verkabelung

Externe Verkabelung vom Transformator bis zum Stromnetz sowie der Übergabestation, wenn dadurch mehrere WKA verbunden sind

Zuwegung zur AnlageDie Abschreibung kann vorgenommen werden, sobald Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten der Anlage auf den Erwerber übergegangen sind (sog. wirtschaftliches Eigentum). Eine Inbetriebnahme ist nicht erforderlich.



(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)



Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen