vom GmbH-Gesellschafter gegebenen Darlehen

Kein Halbabzugsverbot auf Teilwertabschreibung eines vom GmbH-Gesellschafter gegebenen Darlehens

Ein Einzelunternehmer war alleiniger Gesellschafter einer GmbH. Es bestand eine Betriebsaufspaltung zwischen dem Einzelunternehmer und der GmbH, weil er Betriebsgrundstücke an die GmbH vermietet hatte. Außerdem hatte er der GmbH Darlehen gewährt, für die diese anfänglich Zinsen zahlte, die später zinsfrei gestellt wurden. Im Jahr 2002 verschlechterte sich die Ertragslage der GmbH so sehr, dass der Einzelunternehmer die in seinen Bilanzen ausgewiesenen Darlehensforderungen in voller Höhe gewinnmindernd abschrieb. Das Finanzamt meinte, die Abschreibungen seien im Zusammenhang mit der Beteiligung zu sehen. Nach den Bestimmungen des Halbeinkünfteverfahrens (seit 2009 Teileinkünfteverfahren) seien betriebliche Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zur Hälfte nicht abzugsfähig (sog. Halbabzugsverbot). Der Bundesfinanzhof entschied zu Gunsten des Einzelunternehmers, dass das Halbabzugsverbot nicht greift, weil dies nur für Aufwendungen in direktem Zusammenhang mit der GmbH-Beteiligung und nicht für Darlehen gilt.

Hinweis:
Die günstige Rechtsprechung gilt auch für andere betriebliche Aufwendungen eines GmbH-Gesellschafters, wie beispielsweise aus Rückstellungen für die drohende Inanspruchnahme aus Bürgschaften oder den Forderungsverzicht nicht mehr werthaltiger Darlehen.



Verkauf eines GmbH-Anteils Bauzeitzinsen