Telefonkosten bei längerer Auswärtstätigkeit

Telefonkosten können bei längerer Auswärtstätigkeit Werbungskosten sein

Kosten für Telefongespräche, die während einer Auswärtstätigkeit von mindestens einer Woche Dauer anfallen, können als Werbungskosten abzugsfähig sein. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Ein Marinesoldat führte während eines längeren Auslandseinsatzes an den Wochenenden 15 Telefonate mit seiner Lebensgefährtin und Angehörigen für insgesamt 252 €. Die Kosten machte er vergeblich in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend.

Zwar sind Kosten für private Telefonate mit Angehörigen und Freunden regelmäßig steuerlich unbeachtliche Kosten der privaten Lebensführung. Nach einer mindestens einwöchigen Auswärtstätigkeit lassen sich die notwendigen privaten Dinge aber aus der Ferne nur durch über den normalen Lebensbedarf hinausgehende Mehrkosten regeln. Die dafür anfallenden Aufwendungen können deshalb abweichend vom Regelfall beruflich veranlasster Mehraufwand sein.



MÄRZ 2013 Eigenbedarfskündigung für berufliche Zwecke