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Bundestag beschließt Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz
Der Gesetzgeber hat weitere rechtliche Rahmenbedingungen für eine effiziente Zusammenarbeit auf internationaler Ebene zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschaffen.
Um bei grenzüberschreitenden Aktivitäten Steuern ordnungsgemäß festsetzen zu können, werden Prüfungsmöglichkeiten und Mindeststandards festgelegt. Außerdem wird der OECD Standard für Transparenz und effektiven Informationsaustausch für Besteuerungszwecke verbindlich für alle Mitgliedstaaten implementiert. Dieser OECD-Standard verpflichtet die Mitgliedstaaten, auf Ersuchen alle für ein Besteuerungsverfahren oder ein Steuerstrafverfahren erforderlichen Informationen zu erteilen. Beweisausforschungen („fishing expeditions“) sind jedoch ausgeschlossen. Eingerichtet werden so genannte zentrale Verbindungsbüros in allen Mitgliedstaaten. Außerdem werden elektronische Standardformblätter und Übermittlungsfristen eingeführt.
Stufenweise soll ein automatischer Informationsaustausch entwickelt und die Verwaltungszusammenarbeit durch weitergehende Anwesenheits- und Teilnahmemöglichkeiten an behördlichen Ermittlungen verbessert werden. Darüberhinaus regelt das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz u. a.:
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