SEPA Zahlungsverfahren

IBAN und BIC sind für Sie keine Fremdwörter? Dann haben Sie sich schon einmal mit dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, kurz SEPA, beschäftigt. Es gilt aber nicht nur zu wissen, was die Begriffe bedeuten, sondern auch, die internen Abläufe anzupassen. Fast alle Unternehmensbereiche müssen auf die SEPA-Umstellung vorbereitet werden. Das Management muss den Zeitplan für die SEPA-Umstellung festlegen (stichtagsbezogene oder laufende Umstellung).

Alle Angestellten müssen IBAN und BIC für die Gehaltsüberweisungen angeben, die eigenen Geschäftspapiere sollten künftig IBAN und BIC ausweisen. Die Buchhaltung muss die Systeme für die Abwicklung von SEPA-Zahlungen einrichten. IBAN und BIC der Kunden und Geschäftspartner müssen erfasst und die neuen Vorlauffristen beachtet werden. Besonders wichtig ist dies z. B. bei der Anlage von Festgeld und der Sicherung eines entsprechenden Zinssatzes. Die Verwendungszwecke bei Zahlungen sind auf die geringere Zeichenzahl anzupassen.

Vorsicht ist geboten beim Auseinanderfallen von Vertragspartner und Zahlungspflichtigem: Bezahlen beispielsweise die Eltern die Miete für die Wohnung des studierenden Kindes, muss das sog. Lastschriftmandat von den Eltern eingeholt werden. Neben der Adresse des Mieters ist auch die Adresse der Eltern vorzuhalten. Die Eltern sind per Pre-Notification über die bevorstehende Lastschrift zu informieren. Bestehende Einzugsermächtigungen und Abbuchungsaufträge müssen in die SEPA-Lastschriftmandate umgewandelt werden.

Merkblatt zu SEPA

Lesen Sie hierzu unser Merkblatt mit allen wichtigen Informationen zum SEPA-Zahlungsverfahren [182 KB] .



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