Hochwassergeschädigte

Die vom Hochwasser im Juni 2013 betroffenen Bundesländer haben zusammen mit dem Bundesministerium der Finanzen Maßnahmen beschlossen, die steuerliche Erleichterungen für die Geschädigten bringen sollen. Unter http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2013/06/2013-06-19-PM44.html können die einzelnen länderspezifischen Informationen abgerufen werden.Auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie zudem auch Informationen zur Behandlung von Spenden und weiteren steuerlichen Erleichterungen (BMF Schreiben vom 21.06.2013: „Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Hochwassers in Deutschland“). Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat ein 10-Punkte-Programm gestartet. Auf der Homepage der KfW sind die einzelnen Punkte aufgeführt. Das für ein Jahr laufende Programm hilft betroffenen Unternehmen, privaten Hausbesitzern und Kommunen mit erheblich verbilligten Darlehen.Lebenspartnerschaften steht Ehegattensplitting zuDas Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die einkommensteuerrechtliche Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Verheirateten als verfassungswidrig anzusehen ist. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, den Verfassungsverstoß unverzüglich rückwirkend zum 1. August 2001 zu beseitigen. Bis dahin ist das Ehegattensplitting in allen offenen Fällen rückwirkend zum 1. August 2001 anzuwenden.

Hinweis:
Hochwassergeschädigte sollten auf jeden Fall mit dem Steuerberater sprechen, weil die vielen Punkte im Einzelfall abgestimmt werden müssen.



Lebenspartnerschaften steht Ehegattensplitting zu Vorsteuerabzug zu gewähren