Vorsteuervergütungsverfahren

Ab dem 1. 1. 2010 gilt, dass die Vergütungsanträge nicht mehr in den anderen Mitgliedstaat gesandt werden, sondern im elektronischen Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.bund.de) gestellt werden müssen. Es prüft die Anträge dahingehend, ob das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist und leitet sie innerhalb einer 15-tägigen Frist an die Steuerbehörden im jeweiligen Mitgliedstaat weiter. Die Mindestbeträge für einen Antrag werden von € 25 auf € 50 für den Jahresantrag und von € 200 auf € 400 für den Quartalsantrag erhöht. Der Vergütungsantrag ist bis spätestens zum 30. 9. (bisher 30. 6.) des Folgejahres zu stellen. Erst bei Beträgen über € 1.000 sind dem Vergütungsantrag auf elektronischem Weg die Rechnungen und die Einfuhrbelege in Kopie beizufügen. Bei Benzinrechnungen liegt die Grenze bei € 500.



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