Doppelte Haushaltsführung

Doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen

Zieht ein Arbeitnehmer aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort weg und behält er dort eine Zweitwohnung bei, ist eine berufliche Veranlassung gegeben. Die Aufwendungen für diese Wohnung führen zu abzugsfähigen Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.

Der Bundesfinanzhof hat damit seine Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung geändert. Bisher verneinte die Rechtsprechung die berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung, wenn die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt wurde.

Der Urteilsfall betrifft einen verheirateten Arbeitnehmer. Die gleichen Grundsätze gelten jedoch auch für einen ledigen Arbeitnehmer, wie das Gericht mit einer weiteren Entscheidung vom gleichen Tag festgestellt hat.



Keine Meistbegünstigung für stark Behinderte Entfernungspauschale für Familienheimflüge