Termine Steuern und Sozialversicherung

Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag:10.05.202410.06.2024
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag:entfällt10.06.2024
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag:entfällt10.06.2024
Umsatzsteuer:10.05.202410.06.2024
Ende Schonfrist obiger Steuerarten bei Überweisung:13.05.202413.06.2024
Ende Schonfrist obiger Steuerarten bei Scheckzahlung:10.05.202410.06.2024
Gewerbesteuer:15.05.2024Entfällt
Grundsteuer:15.05.2024Entfällt
Ende Schonfrist obiger Steuerarten bei Überweisung:21.05.2024Entfällt
Ende Schonfrist obiger Steuerarten bei Scheckzahlung:10.05.2024Entfällt
Sozialversicherung:28.05.(wenn Fronleichnahm gesetzl. Feiertag ist) / 29.05.202429.06.2024
Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag:Die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag sind zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen.

Jahres-Rundschreiben 2023/24

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

wie in jedem Jahr möchten wir Sie zum Jahresende mit unserem Jahresrundschreiben über aktuelle Änderungen rund um das Steuerrecht informieren.

In unserem Jahresrundschrieben finden Sie:

Mandanten-Rundschreiben "Mai 2024"

Schuldet der Vermieter von Wohnraum zum vertragsgemäßen Gebrauch auch die Versorgung mit Wärme und warmem Wasser, stehen Kosten des Vermieters für eine neue Heizungsanlage nach Auffassung des Bundesfinanzhofs jedenfalls dann im direkten und unmittelbaren Zusammenhang zur steuerfreien Vermietung, wenn es sich dabei nicht um Betriebskosten handelt, die der Mieter gesondert zu tragen hat.

Weiterhin hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden, ob Widerrufserklärungen von Lieferanten als Rückgängigmachung des Verzichts auf Steuerbefreiung ausgelegt werden können.

Der Bundesfinanzhof hat sich zudem mit den Auswirkungen eines „Berliner Testaments“ im Erbschaftsteuerrecht beschäftigt. Eine verdeckte Gewinnausschüttung beschäftigt die Finanzgerichte immer wieder. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied aktuell, ob Aufwendungen einer GmbH für ein TV-Abonnement und einen von ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer privat genutzten Oldtimer verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen.

Und das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, ob ungeklärte Vermögenszuwächse beim Gesellschafter-Geschäftsführer zum Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.

Mandanten-Rundschreiben "Mai 2024"

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