Steuerberatung, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung

Mit Sitz in Koblenz betreuen wir unsere Mandantschaft bundesweit

Termine im März/April 2024:
Steuern und Sozialversicherung

Hier finden Sie die Fristen zur Zahlung von Steuern und Beiträgen für diesen Monat.

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Verkehrs- und steuerrechtliche Informationen zum Betrieb von E-Bikes

Die geldwerten Vorteile (Sachbezüge) aus der unentgeltlichen oder verbilligten Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Fahrrads vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer insbesondere zur privaten Nutzung und zur Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden ab 1.1.2019 bis zum 31.12.2021 steuerfrei gestellt (§ 3 Nr. 37 EStG).

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Mandanten-Rundschreiben "März 2024"

Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Nennung eines Einstellungsorts in einem Arbeitsvertrag für sich allein keine dauerhafte Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers bestimmt.

In einem weiteren Urteil hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden, ob Aufwendungen für eine Dienstwohnung unter den besonderen Gegebenheiten des Streitfalls unabhängig von deren Größe notwendige Mehraufwendungen sind.

Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass die Zuwendungen beim Empfänger zu keinen einkommensteuerpflichtigen Einkünften führen. Bei Geschäftsfreunden ist dies zu verneinen, wenn z. B. Veranstaltungen lediglich der Aufrechterhaltung und Vertiefung der Kundenkontakte dienen.

Für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen ist ab dem Veranlagungszeitraum 2023 die Angabe einer steuerlichen Identifikationsnummer notwendig. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums regelt das Vorgehen in den Fällen, wenn dem Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer des Arbeitnehmers nicht vorliegt.

Der Europäische Gerichtshof sieht bei umsatzsteuerfreier Vermietung von Grundstücken die Umsatzsteuerpflicht von damit vermieteten Betriebsvorrichtungen nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz als nicht mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie vereinbar an.

Mandanten-Rundschreiben "März 2024"

Jahres-Rundschreiben 2023/24

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

wie in jedem Jahr möchten wir Sie zum Jahresende mit unserem Jahresrundschreiben über aktuelle Änderungen rund um das Steuerrecht informieren.

In unserem Jahresrundschrieben finden Sie:

Karriere

Sie möchten beruflich vorankommen und sind Buchhalter/in, Bilanzbuchhalter/in, Steuerfachangestellte/r oder Steuerfachwirt/in? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

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