I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
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APRIL 2004
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Arbeitszimmer eines Schulleiters

Arbeitszimmer eines Schulleiters mit Unterrichtsverpflichtung

Bisher ist man davon ausgegangen, dass ein Schulleiter mit einem Dienstzimmer in seiner Schule grundsätzlich keine Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen kann. Das Dienstzimmer wurde als anderer Arbeitsplatz beurteilt. Damit war ein Abzug von Kosten für das häusliche Arbeitszimmer ausgeschlossen. Dieser Auffassung hat der Bundesfinanzhof nun widersprochen.

Es ging hier um den Fall eines Schulleiters, der neben seiner Verwaltungstätigkeit noch etwa acht Stunden Unterricht pro Woche zu erteilen hatte. Nach Feststellung des Gerichts steht dem Schulleiter in der Schule ein Dienstzimmer nur für die Verwaltungstätigkeit zur Verfügung, nicht aber für die Lehrtätigkeit. Somit ist nach Meinung des Gerichts für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts ein häusliches Arbeitszimmer notwendig mit der Folge, dass angefallene Kosten in Höhe des begrenzten Betrags von 1.250 Euro abgezogen werden können.



Eigenheimzulage: Arbeitszimmer bei Selbstständigen