I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
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Arbeitszimmer bei Selbstständigen

Häusliches Arbeitszimmer bei Selbstständigen

Die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer ist seit Jahren Streitpunkt mit der Finanzverwaltung. Die Vorschrift ruft immer wieder die Gerichte auf den Plan, so auch in einem jetzt entschiedenen Fall:

Ein Arztehepaar betrieb sowohl in angemieteten Räumen als auch im eigenen Einfamilienhaus eine Arztpraxis in Form einer GbR. In dem Einfamilienhaus befand sich auch ein Arbeitszimmer, in dem das Arztehepaar seine Abrechnungen erstellte, Telefonberatungen vornahm, Gutachten verfasste und auch Laborbefunde auswertete. Auch in den angemieteten Räumen war ein Schreibtischarbeitsplatz eingerichtet.

Die im Zusammenhang mit den Praxisräumen entstandenen Kosten waren in vollem Umfang als Betriebsausgaben abzugsfähig. Einen Betriebsausgabenabzug für das häusliche Arbeitszimmer ließ der Bundesfinanzhof allerdings nicht zu.

Das Arbeitszimmer, in dem überwiegend Verwaltungsarbeiten ausgeführt werden, ist dem häuslichen Bereich zuzuordnen, so dass auch die Vorschriften zum häuslichen Arbeitszimmer anzuwenden sind. Darüber hinaus ist in den Fällen, in denen ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (nach Ansicht des Gerichts konnten die Schreibarbeiten auch an dem Platz in den angemieteten Räumen erledigt werden), auch bei Selbstständigen kein Abzug von Aufwendungen möglich.

Schließlich stellte das Gericht noch klar, dass die Abzugsbeschränkung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer objektbezogen ist. Wird es durch mehrere Personen genutzt, sind die abziehbaren Aufwendungen in diesen Fällen auf insgesamt 1.250 € begrenzt.



Arbeitszimmer eines Schulleiters Kein Werbungskostenabzug?