I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
NOVEMBER 2003
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JANUAR 2003

Diebstahl eines Firmenfahrzeugs

Leistungen der Kaskoversicherung nach Diebstahl eines Firmen-Pkws

Die Leistungen einer Kaskoversicherung wegen Diebstahls eines Firmen-Pkws sind nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs als Betriebseinnahmen zu behandeln. Das gilt zumindest in dem Umfang, in dem der Firmenwagen betrieblich genutzt wird.

In dem entschiedenen Fall war der Pkw vor der Privatwohnung geparkt worden und sollte am nachfolgenden Tag für eine private Fahrt genutzt werden. Nach Auffassung des Gerichts kann das Parken vor dem Privathaus wie auch in der Betriebs- oder Privatgarage nicht dem Bereich der privaten Nutzung zugerechnet werden. Während dieser Zeit findet keine Nutzung statt. Abstellzeiten bleiben deshalb bei der Berechnung außer Betracht. Die Aufteilung zwischen betrieblicher und privater Nutzung ist nur nach dem Verhältnis der privat veranlassten Fahrten zu den übrigen Fahrten zu bestimmen.



Kindergeld: haushaltsnahe Dienstleistungen