Modernisierung/Instandsetzung

Gemeindliche Bescheinigung über Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen bindend für die Finanzverwaltung

Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen werden steuerlich durch Sonderabschreibungen begünstigt.

Ob die Gebäude in Sanierungsgebieten liegen, Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen i. S. d. § 177 Baugesetzbuch durchgeführt und Zuschüsse aus Sanierungs- oder Entwicklungsfördermitteln gewährt wurden, prüft die zuständige Gemeinde.

Ihre Feststellungen und die darauf aufbauende Bescheinigung sind für das Finanzamt bindend.

Die Bescheinigung stellt einen Grundlagenbescheid dar. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs.

Danach ist entgegen den steuerlichen Vorschriften über Herstellungs- oder Instandhaltungsaufwendungen auch der Wiederaufbau eines weitgehend verfallenen Gebäudes nach alten Plänen als Modernisierung anzusehen. Die Finanzbehörde hat lediglich die persönlichen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen zu prüfen. Dabei handelt es sich um die Frage, wer die Herstellungskosten getragen hat und wem sie als Abzugsberechtigten zuzurechnen sind.



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