Spendenabzug

Spendenabzug bei Zuwendungen des Mitglieds an den eigenen Verein

Einige Sportvereine, insbesondere Golf-Clubs, erwarten von neu eintretenden Mitgliedern neben einem satzungsmäßigen Aufnahmebeitrag häufig auch eine als „freiwillige Zuwendung“ bezeichnete zusätzliche Geldleistung in erheblicher Größenordnung.

Der Bundesfinanzhof hatte über einen solchen Fall zu entscheiden, in dem ein neu eingetretenes Mitglied eines Golf-Clubs diesem 15.000 DM zugewendet hatte und hierfür auch eine Spendenquittung erhielt. Das Finanzamt ließ den steuerlichen Abzug nicht zu, da Spenden nur solche Aufwendungen sind, die freiwillig und unentgeltlich im Sinne einer Fremdnützigkeit geleistet werden.

Der Bundesfinanzhof hat diese Auffassung bestätigt. Wenn Zuwendungen unmittelbar und ursächlich mit einem durch den Verein ermöglichten Vorteil zusammenhängen, wird der Geldbetrag letztlich im Interesse des Zuwendenden gezahlt.

Durch das Urteil wird aber auch bestätigt, dass eine freiwillige Spende eines Mitglieds an seinen Verein weiterhin absetzbar ist.



Geldwerter Vorteils bei 1 %-Regelung Verpflichtung zur AfA