Gegenleistung für Grundstückserwerb

Vorleistungspflicht als Gegenleistung für Grundstückserwerb

Verpflichtet sich der Erwerber eines Grundstücks, den Kaufpreis bereits vor Übergabe des Besitzes an dem Grundstück zu zahlen, führt dies zu einer Erhöhung der Grunderwerbsteuer. Der Käufer „verzichtet“ nämlich auf sein Recht, den Kaufpreis nur Zug um Zug gegen Übertragung des Grundstücks zahlen zu müssen.

Die dem Verkäufer eingeräumte (vorzeitige) Kapitalnutzungsmöglichkeit stellt eine sonstige Gegenleistung für den Grundstückserwerb dar. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Der Wert der Gegenleistung ist unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 5,5 % zu ermitteln.



Versagung des Kindergelds Investitionszulage für Gebäude