Investitionszulage für Gebäude

Investitionszulage für Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Betriebliche Investitionen in den neuen Bundesländern können mit einer Investitionszulage gefördert werden. Wird dort ein Betriebsgebäude auf fremdem Grund und Boden errichtet, stellt sich die Frage, ob diese Investition förderungswürdig ist. Die Finanzverwaltung hat bisher die Auffassung vertreten, dass der Investor bürgerlich-rechtlicher oder zumindest wirtschaftlicher Eigentümer des Wirtschaftsguts sein muss. Dies wäre bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden ohne besondere Vereinbarung nicht der Fall.

Der Bundesfinanzhof ist dieser Meinung nicht gefolgt. Nach dem eindeutigen Text des Investitionszulagengesetzes ist die Herstellung eines Investitionsguts als solche begünstigt. Dies setzt kein Eigentum voraus. Es muss nur ein zur Absetzung für Abnutzung (AfA) Berechtigter investieren. Dies ist bei Bauten auf fremdem Grund und Boden der Fall.



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