Kindergeld und Krankenversicherung

Kindergeld: Beiträge des Kindes zur freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung mindern seine Einkünfte

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar 2005 entschieden, dass die einem Kind einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge bei der Berechnung des Jahresgrenzbetrags der Einkünfte des Kindes berücksichtigt werden müssen.

Der Bundesfinanzhof hat nun auch das Problem für die Fälle gelöst, bei denen vom Kind Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gezahlt werden. Auch diese Beiträge mindern die eigenen Einkünfte des Kindes, allerdings nur solche Beiträge, die mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung „gleichwertig“ sind. Dies gilt auch für Beiträge zur Pflegeversicherung, weil diese gesetzlich vorgeschrieben ist.



Anspruch auf Kindergeld Wiederholte Bildung einer Ansparrücklage