Kürzung Entfernungspauschale

Kürzung der Entfernungspauschale möglicherweise verfassungswidrig

Seit dem 1.1.2007 sind Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Das Niedersächsische Finanzgericht ist der Ansicht, dass die Kürzung der Entfernungspauschale verfassungswidrig ist und hat das Bundesverfassungsgericht angerufen. Ein Ehepaar hatte im Rahmen des Lohnsteuerermäßigungsantrags auch für 2007 die Eintragung des Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte unter Berücksichtigung der ungekürzten Entfernungskilometer begehrt und gegen die Ablehnung geklagt.

In einem weiteren Verfahren hielt das Niedersächsische Finanzgericht die Kürzung der Entfernungspauschale für willkürlich und gab dem Antrag auf Eintragung der ungekürzten Werbungskosten statt. Der Bundesfinanzhof wird hierzu entscheiden müssen.

Hinweis: Bei der Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2007 im Jahr 2008 sollten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die vollen Entfernungskilometer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Gegen ablehnende Bescheide muss Einspruch eingelegt werden, falls die obersten Gerichte noch nicht entschieden haben.



Jubiläumsrückstellung zulässig Besitzpersonengesellschaft