Besitzpersonengesellschaft

Umfang der Gewerbesteuerpflicht nach Verschmelzung einer Betriebskapitalgesellschaft auf eine Besitzpersonengesellschaft

Wird eine Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen umgewandelt und anschließend veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn der Gewerbesteuer. Eine Besteuerung unterbleibt, wenn zwischen Umwandlung und Veräußerung mehr als 5 Jahre liegen.

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs betraf den Fall einer Betriebsaufspaltung. Die Betriebskapitalgesellschaft wurde auf die Besitz-GmbH & Co. KG verschmolzen. Anschließend wurde die GmbH & Co. KG veräußert. Das Finanzamt unterwarf den gesamten Veräußerungsgewinn der Gewerbesteuer.

Nach Aussage des Gerichts muss bei einer Einbringung und nachfolgenden Veräußerung innerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums geprüft werden, ob die aufnehmende Personengesellschaft vor der Umwandlung bereits eigenes Vermögen hatte. Ist dies der Fall, unterliegt der darauf entfallende anteilige Veräußerungsgewinn nicht der Gewerbesteuer.



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