|
Höhere Steuerermäßigung für Eheleute mit gewerblichen Einkünften möglich
Für Personen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb ermäßigt sich die Einkommensteuer grundsätzlich um das 1,8-fache des festgesetzten Gewerbesteuer-Messbetrags. Sind noch positive andere Einkünfte vorhanden, darf die Steuerermäßigung nicht höher sein als die Einkommensteuer, die anteilig auf die gewerblichen Einkünfte entfällt. Wenn negative andere Einkünfte vorhanden sind, ist die Berechnung der Steuerermäßigung zuweilen schwierig.
Der Bundesfinanzhof hatte über den Fall eines Ehepaares zu entscheiden, das im Jahr 2001 - vereinfacht dargestellt - folgende Einkünfte hatte:
|
|