Steuerermäßigung für Eheleute

Höhere Steuerermäßigung für Eheleute mit gewerblichen Einkünften möglich

Für Personen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb ermäßigt sich die Einkommensteuer grundsätzlich um das 1,8-fache des festgesetzten Gewerbesteuer-Messbetrags. Sind noch positive andere Einkünfte vorhanden, darf die Steuerermäßigung nicht höher sein als die Einkommensteuer, die anteilig auf die gewerblichen Einkünfte entfällt. Wenn negative andere Einkünfte vorhanden sind, ist die Berechnung der Steuerermäßigung zuweilen schwierig.

Der Bundesfinanzhof hatte über den Fall eines Ehepaares zu entscheiden, das im Jahr 2001 - vereinfacht dargestellt - folgende Einkünfte hatte:

  Ehemann  Ehefrau 
Einkünfte aus Gewerbebetrieb  160.000 DM   
andere Einkünfte  - 90.000 DM   150.000 DM 
     
Summe der Einkünfte  70.000 DM  150.000 DM 


Das Finanzamt ließ die Steuerermäßigung nur zu einem Bruchteil zu, weil die Summe der Einkünfte des Ehemanns niedriger war als seine Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Hiergegen wehrten sich die Eheleute und der Bundesfinanzhof entschied zu ihren Gunsten. Er verrechnete die negativen anderen Einkünfte des Ehemannes mit den positiven Einkünften der Ehefrau. Dadurch hatte der Ehemann - für diese Berechnung - ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb und die Steuerermäßigung erfolgte in voller Höhe.

Hinweis: Das Bundesfinanzministerium wendet diese für Eheleute günstige Rechtsprechung noch nicht an.



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