Nachträgliche Ansparabschreibung

Nachträgliche Bildung einer Ansparabschreibung nur zwei Jahre lang möglich

Die Bildung einer Ansparabschreibung soll zukünftige Investition erleichtern. Das schließt nicht aus, die Rücklage noch zu bilden, wenn die Bilanz für das Jahr der Rücklage nach der Investition aufgestellt wird. Die nachträgliche Inanspruchnahme der Rücklage erfordert jedoch die hinreichende Konkretisierung der seinerzeit geplanten Investition.

Darüber hinaus ist sie ausgeschlossen, wenn sie später als zwei Jahre nach Anschaffung oder Herstellung der Wirtschaftsgüter erfolgt. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird nach Ansicht des Bundesfinanzhofs typisierend und unwiderleglich das Fehlen des verlangten Finanzierungszusammenhangs vermutet.



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