Zuwendungen an Sportvereine

Außerordentliche Zuwendungen an Sportvereine ohne Gegenleistung unterliegen der Schenkungssteuer

Ein Förderer eines Sportvereins hatte diesen über Jahre hinweg in erheblichem Umfang finanziell unterstützt. Eine Satzungsbestimmung oder einen Beschluss, der die Vereinsmitglieder zu einer solchen Förderung verpflichtete, gab es nicht. Die regelmäßig gezahlten Gelder wurden vorwiegend für die Profimannschaft eingesetzt. Insoweit sah das Finanzamt die Geldzahlungen als Schenkung an. Da der Sportverein zahlungsunfähig war, erließ das Finanzamt diverse Schenkungsteuerbescheide gegen den Förderer, die dieser per Klage anfocht.

Der Bundesfinanzhof bestätigte die Auffassung des Finanzamts. Soweit keine Gegenleistung durch Werbeleistungen des Vereins an den Sponsor vorliegt oder die Gelder nicht für den Jugend- und Amateurbereich verwendet werden, liegt eine schenkungsteuerpflichtige freigebige Zuwendung vor. Die Möglichkeit des Förderers, auf die Zusammensetzung der Profimannschaft Einfluss zu nehmen, ließ das Gericht nicht als Gegenleistung des Vereins im schenkungsteuerrechtlichen Sinne gelten.



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