Häusliches Arbeitszimmer

Häusliches Arbeitszimmer ab 2007 nur noch eingeschränkt abzugsfähig

Durch das Steueränderungsgesetz 2007 wurden die Grundsätze zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer neu geregelt. Aufwendungen werden nur noch berücksichtigt, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Der bisher mögliche pauschale Abzug in besonderen Fällen von bis zu 1.250 € ist weggefallen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat die geänderten Grundlagen in einem Erlass zusammengefasst. Zum Begriff „häusliches Arbeitszimmer“ wird auf die grundsätzlich unverändert gültige Rechtsprechung der vergangenen Jahre verwiesen. Deutlich gemacht wird der Unterschied zwischen häuslichem Arbeitszimmer und betrieblich genutzten Räumen, für die ein Abzugsverbot nicht gilt. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Aufwendungen für Arbeitsmittel nicht unter das Abzugsverbot fallen. Allerdings müssen die Aufzeichnungen fortlaufend auf einem gesonderten Konto in der Buchhaltung erfolgen.

Häusliches Arbeitszimmer muss ab 2007 Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung sein

Ab 1.1.2007 können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur berücksichtigt werden, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Was darunter zu verstehen ist, erläutert das Bundesministerium der Finanzen in einem Schreiben.

Danach ist ein häusliches Arbeitszimmer dann Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, wenn dort die Tätigkeiten erbracht werden, die für den Beruf oder das Gewerbe wesentlich und prägend sind. Wird die betriebliche oder berufliche Tätigkeit sowohl im häuslichen Arbeitszimmer als auch außerhäuslich erbracht, liegt der Mittelpunkt nur im häuslichen Arbeitszimmer, wenn dort mehr als die Hälfte der Arbeitszeit geleistet wird. Dabei ist auch zu berücksichtigen, welchen Stellenwert diese Tätigkeiten haben (qualitative und quantitative Betrachtungsweise).

Anhand von Beispielen, die ihre Grundlage in verschiedenen Urteilen des Bundesfinanzhofs haben, werden die Besonderheiten bei einzelnen Berufsgruppen und Tätigkeiten erläutert.



Fahrtenbuch Kein Kindergeld für geduldete Ausländer