Zum Verkauf bestimmte Grundstücke

Zum Verkauf bestimmte Grundstücke eines gewerblichen Unternehmens gehören zum Umlaufvermögen

Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs gehören zur Veräußerung bestimmte Grundstücke eines gewerblich tätigen Unternehmens bilanziell zu seinem Umlaufvermögen. An dieser Beurteilung ändert sich auch nichts, wenn die Grundstücke zwischen ihrem Erwerb und einer späteren Veräußerung vermietet werden. Auch auf den Umfang der Vermietung kommt es nicht an.

Eine Zuordnung zum Anlagevermögen könne nur erfolgen, wenn sowohl eine bedingte Veräußerungs- als auch Vermietungsabsicht bestehen und sich dies durch eine langfristige Vermietung konkretisiert.



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