Erbbauzinsen kein Gewerbeertrag

Erbbauzinsen sind nicht dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen

Der Bundesfinanzhof hat in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Erbbauzinsen nicht dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen sind.

Ab 1.1.2008 gelten allerdings die neuen Vorschriften des Unternehmensteuerreformgesetzes. Danach kann es zu einer anteiligen Hinzurechnung kommen.



Veräußerungsfreibetrag verdeckte Gewinnausschüttung