Neue Energiesparverordnung

Neue Energiesparverordnung: Inhalte des Energieausweises

Die Energieausweise gemäß der neuen Energiesparverordnung enthalten die wesentlichen Gebäudedaten, die Energieklasse sowie Vergleichswerte und Modernisierungsempfehlungen.

Ziel ist es, dem Eigentümer Empfehlungen über Verbesserungsmöglichkeiten am Gebäude aufzuzeigen. Bei Neubauten werden die Planungsunterlagen zur Ermittlung der Bedarfswerte herangezogen. Bei Bestandsgebäuden werden Begehungen durchgeführt, alte Planungsunterlagen und Baubeschreibungen ausgewertet.

Zur Ausstellung der Verbrauchsausweise werden die nach Energieträgern aufgeteilten Brennstoffmengen, der Warmwasseranteil und der Klimafaktor zur Ermittlung des zeitlichen und klimabereinigten Energieverbrauchs herangezogen. Dabei sind mindestens drei Abrechungsperioden zu berücksichtigen.

Für Neubauten sind zur Ausstellung von Energiebedarfsausweisen so genannte Bauvorlageberechtigte sowie Sachverständige berechtigt, z. B. staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz. Bei Bestandsgebäuden sind Absolventen von Hoch- und Fachhochschulen mit den Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen sowie verschiedener anderer Fachrichtungen zur Erstellung berechtigt. Ebenfalls berechtigt sind Handwerksmeister des Bau- und Installationshandwerks sowie Schornsteinfeger.

Die Kosten für die Ausweise sind zwischen den Parteien frei verhandelbar. Diese werden für den verbrauchsorientierten Ausweis im Minimum zwischen 40 und 60 € und für den Bedarfsausweis zwischen 80 und 120 € liegen.




Neue Energiesparverordnung: Welcher Energieausweis ist ratsam?

Bei der Entscheidung zwischen dem verbrauchs- oder bedarfsorientierten Ausweis sind verschiedene Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Der verbrauchsorientierte Ausweis sollte gewählt werden, wenn in den vergangenen drei Jahren keine Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden und in naher Zukunft auch keine geplant sind. In diesem Fall sind die Erkenntnisse aus den Ermittlungen für den Bedarfsausweis nicht von Interesse. Unter wirtschaftlichen Aspekten sollte daher die kostengünstigere Variante gewählt werden. In allen anderen Fällen ist der bedarfsorientierte Ausweis vorzuziehen.

Wurden in den letzten drei Jahren Modernisierungen durchgeführt, gehen diese bei der Bedarfsvariante mit in die Ermittlungen ein. Ferner wird genau aufgezeigt, an welchen Stellen des Hauses Energie verloren geht. Dadurch ist es möglich, genaue Modernisierungsempfehlungen zu geben.

Festzuhalten bleibt, dass die Wahl der Art des Ausweises von den Eigentümerabsichten abhängig ist.



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