Deutschkursus nicht abzugsfähig

Aufwendungen für Deutschkursus eines in Deutschland lebenden Ausländers nicht abzugsfähig

Aufwendungen für das Erlernen einer Fremdsprache können als Berufsausbildungskosten, Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Dagegen sind Aufwendungen eines in Deutschland lebenden Ausländers zum Erlernen der deutschen Sprache nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht abzugsfähig, weil die privaten Gesichtspunkte (Lebensführung und soziale Integration) einen höheren Stellenwert haben.

Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass auch keine Aufteilung der Kosten erfolgen kann, weil der Besuch der Deutschkurse in erster Linie der Allgemeinbildung und nicht der Berufsausbildung diene.



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