Büroumbau

Aufwendungen für den Einbau von Wänden in ein Großraumbüro zur Herstellung von Einzelbüros sind steuerlich sofort abzugsfähig

Ein Vermieter baute nach Auszug der Mieterin Leichtbauwände ein, um mehrere Einzelbüros herzustellen und zu vermieten. Die Umbaukosten von 30.000 DM machte er als Erhaltungsaufwand steuerlich geltend. Das Finanzamt wollte sie als sog. Herstellungskosten nur über 50 Jahre verteilt mit jährlich 600 DM abschreiben.

Der Bundesfinanzhof gab dem Vermieter Recht, weil mit der Umbaumaßnahme keine Erweiterung oder wesentliche Verbesserung der vermieteten Räumlichkeiten verbunden war.



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