Wegfall Grunderwerbsteuer

Wegfall der Grunderwerbsteuer bei Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs

Die Grunderwerbsteuer entsteht in aller Regel mit dem Abschluss des notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrags. Wird der Kaufvertrag vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch rückgängig gemacht, fällt die Grunderwerbsteuer rückwirkend weg.

Ein Erwerbsvorgang ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann rückgängig gemacht, wenn der Verkäufer wieder frei über das Grundstück verfügen kann. Wird das Grundstück im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Rückgängigmachung des ersten Kaufvertrags erneut veräußert, fällt die Grunderwerbsteuer nur weg, wenn der Ersterwerber keinerlei Einfluss auf den zweiten Erwerbsvorgang genommen hat. Der zweite Erwerbsvorgang darf auch nicht im wirtschaftlichen Interesse des Ersterwerbers erfolgen. Ein Handeln im eigenen wirtschaftlichen Interesse hat der Bundesfinanzhof z. B. bejaht, wenn der Ersterwerber an der Zweiterwerberin, einer Gesellschaft, maßgeblich beteiligt ist.



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