GmbH Sacheinlage

Bewertung einer Sacheinlage in eine GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Die Übertragung eines Grundstücks auf eine GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten hat zum gemeinen Wert zu erfolgen. Der gemeine Wert entspricht bei Grundstücken grundsätzlich dem Verkehrswert und stimmt mit dem Teilwert überein. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs.

Erfolgt im Rahmen der Gründung einer Kapitalgesellschaft oder anlässlich einer Kapitalerhöhung die Aufbringung des Kapitals durch eine Sacheinlage, ist dieser Einbringungsvorgang als tauschähnliches Geschäft anzusehen. Der Gesellschafter überträgt den Sachwert auf die Gesellschaft und erhält dafür den Gesellschaftsanteil. Übersteigt der Sacheinlagewert den Wert der Beteiligung, ist in der Kapitalgesellschaft hinsichtlich des Differenzbetrags eine Kapitalrücklage zu bilden. Zivilrechtlich handelt es sich dabei um ein Aufgeld (Agio). Der auf das Aufgeld entfallende Wertanteil ist Bestandteil der im Austausch gegen die Verschaffung der Beteiligungsrechte geschuldeten Leistung.



Kapitalvermögen: Strategieentgelt Kürzung: Verpflegungsmehraufwand