Diebstahl betrieblicher Pkw

Diebstahl eines betrieblichen Pkw anlässlich einer Umwegfahrt führt nicht zu Betriebsausgaben

Ein Arzt hatte auf der beruflichen Fahrt zu einem Kollegen einen kleinen Umweg genommen und einen Weihnachtsmarkt besucht. Sein dort auf einem Parkplatz abgestellter betrieblicher Pkw wurde gestohlen und nicht mehr wiedergefunden.

Der Bundesfinanzhof lehnte den Abzug des Restbuchwerts des Pkw als Betriebsausgaben ab. Der Aufenthalt des Arztes auf dem Weihnachtsmarkt geschah aus privaten Gründen. Das Abstellen des Pkw auf einem Parkplatz war deshalb auch der privaten Lebensführung zuzurechnen.



Kürzung: Verpflegungsmehraufwand EDV-Systemberater gewerbetreibend