Kapitalkonto eines Kommanditisten

Kapitalkonto eines Kommanditisten im Rahmen des Verlustausgleichs bei Unterbeteiligung

Ein Kommanditist kann seine Anteile am Verlust einer Kommanditgesellschaft steuerlich geltend machen, soweit er dort ein positives Kapitalkonto hat.

Der Bundesfinanzhof hatte in diesem Zusammenhang über folgenden Fall zu entscheiden: Kommanditist A vereinbarte mit B eine 5 %-ige Unterbeteiligung an seinem Kommanditanteil mit einer entsprechenden Gewinn- und Verlustbeteiligung. Als die KG Verluste erzielte, wollte A diese in Höhe seines Kapitalkontos geltend machen. Das Finanzamt berücksichtigte die Verluste nur zu 95 % des Kapitalkontos. Hiergegen klagte der Kommanditist. Das Gericht gab dem Finanzamt Recht und entschied, dass A nur 95 % seines Kapitalkontos zugerechnet werden konnten, weil B die Verluste zu 5 % mitgetragen und steuerlich geltend gemacht hatte.



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