Vorfälligkeitsentschädigungen

Vorfälligkeitsentschädigungen sind nicht passiv abgrenzbar

Gestattet eine Bank dem Kreditnehmer die vorzeitige Rückzahlung eines von ihr gewährten Kredits, berechnet sie hierfür Vorfälligkeitsentschädigungen. Sie können nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs von der Bank nicht passiv abgegrenzt werden. Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind für vor dem Bilanzstichtag erhaltene Vergütungen zu bilden, die Aufwand für eine nach dem Bilanzstichtag noch zu erbringende Leistung darstellen. Bei den Vorfälligkeitsentschädigungen handelt es sich um die wirtschaftliche Abdeckung eines Schadens, der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstanden ist. Es handelt sich um kein Entgelt für eine noch zu erbringende Leistung, sondern um eine Vergütung für eine bereits durch den Aufhebungsvertrag vollzogene Leistung.

An dieser Betrachtung ändert sich auch nichts dadurch, dass die Bank den Altkredit durch ein neues Darlehen zu für den Kreditnehmer günstigeren Konditionen ablöst und diesen Darlehensbetrag um die zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung aufstockt.



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