|
Hinweis: Ist auf Grund des Einkommensteuerbescheids 2007 eine Nachzahlung zu leisten, weilwegen eines Lohnsteuerermäßigungsantrags für 2007 eine zu geringe Steuer einbehalten wordenist, sollte die Nachzahlung geleistet werden, weil nicht vorhergesehen werden kann, wie dasBundesverfassungsgericht entscheidet. Entscheidet das Gericht positiv, muss das Finanzamt dieSteuer erstatten und je nach Zeitablauf Erstattungszinsen von 0,5 % pro Monat zahlen. WirdAussetzung der Vollziehung beantragt und die Nachzahlung nicht geleistet, müssen bei einernegativen Entscheidung ggf. zusätzlich Zinsen in Höhe von 0,5 % pro Monat geleistet werden.
|
|