Erbengemeinschaft als Schuldnerin

Erbengemeinschaft eines Unternehmers als Schuldnerin der Umsatzsteuer

Verstirbt ein Unternehmer, geht damit automatisch seine Unternehmereigenschaft unter. Diese geht nicht auf die Erben über. Veräußert die Erbengemeinschaft einen Gegenstand, der zum Unternehmensvermögen des Erblassers gehörte und für den er den Vorsteuerabzug in Anspruch genommen hatte, unterliegt dieser Vorgang auch dann der Umsatzsteuer, wenn die Erbengemeinschaft nicht Unternehmerin wird. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Andernfalls komme es bei der Verwendung des Gegenstands zu einer systemwidrigen Nichtbelastung des Umsatzes mit Umsatzsteuer.

Da gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt wurde, bleibt abzuwarten, ob der Auffassung des Finanzgerichts gefolgt wird.



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