Grundstücksveräußerung

Grundstücksveräußerung zur Beendigung einer Betriebsaufspaltung kein gewerblicher Grundstückshandel

Wird ein zum Besitzunternehmen einer Betriebsaufspaltung gehörendes Grundstück veräußert, kann dieses Objekt nicht einem gewerblichen Grundstückshandel zugeordnet werden. Dies gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn es sich um gewillkürtes Betriebsvermögen handelt oder wenn durch die Veräußerung die Betriebsaufspaltung beendet wird.

Ein Grundstückseigentümer hatte zunächst drei zum Privatvermögen gehörende Objekte und dann ein im Rahmen einer Betriebsaufspaltung gehaltenes Grundstück veräußert. Das Finanzamt sah den zuletzt genannten Grundstücksverkauf als so genanntes Zählobjekt im Rahmen der Drei-Objekt-Grenze an und erfasste den Gewinn aus der Veräußerung aller Grundstücke als Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

In seiner Entscheidung machte das Gericht deutlich, dass die Zugehörigkeit zu einem Betriebsvermögen, egal ob notwendig oder gewillkürt, eine Zuordnung zum gewerblichen Grundstückshandel ausschließt.



Veräußerung von Anlagevermögen Ehegatten: Beitragsbemessung KV