Keine 1 %-Regelung bei LKW

Keine Anwendung der 1 %-Regelung auf Fahrzeuge, die als Lastkraftwagen genutzt werden

Wird ein Pkw des Betriebsvermögens auch privat mitgenutzt, sind die anteiligen, auf die Privatfahrten entfallenden fixen wie auch variablen Kosten als Privatentnahme zu erfassen. Der private Nutzungsanteil kann nach der sog. 1 %-Regelung ermittelt werden. Es ist auch die Fahrtenbuch-Methode zulässig.

Das Finanzgericht Berlin hat entschieden, dass die 1 %-Regelung nicht auf Kraftfahrzeuge anzuwenden ist, bei denen es sich ihrer Funktion nach um einen Lastkraftwagen handelt. Auf die kraftfahrzeugliche Einordnung als Pkw kommt es nicht an. Entscheidend ist die objektive Beschaffenheit (Bauart und Einrichtung) des zu beurteilenden Fahrzeugs. Im Urteilsfall hatte das Fahrzeug lediglich den Fahrer- und einen Beifahrersitz. Ansonsten war das Fahrzeug nur zum Transport von Baumaterialien und Gütern, nicht aber zum Transport von Personen eingerichtet und bestimmt.



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