Gewinnmindernde Bilanzänderung

Gewinnmindernde Bilanzänderung im Rahmen einer Betriebsprüfung möglich

Im Rahmen einer Betriebsprüfung erhöhte das Finanzamt den Gewinn um 73.000 DM, weil es einige Bilanzposten anders als das Unternehmen bewertete. Um die Steuernachzahlung zu mindern, machte das Unternehmen noch während der Betriebsprüfung eine Rückstellung für Kosten der künftigen Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen geltend und beantragte eine Bilanzänderung in Höhe von 57.000 DM. Das Finanzamt lehnte diesen Antrag ab, da die entsprechende Rückstellung in der Handelsbilanz nicht gebildet worden war.

Der Bundesfinanzhof billigte dem Unternehmen die Rückstellung auch nachträglich zu und verwies darauf, dass zunächst ein Antrag auf Bilanzänderung genügt. Erst wenn dieser Antrag rechtskräftig für zulässig erachtet worden ist, muss auch die Handelsbilanz entsprechend geändert werden.



Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer 2009 Bewirtungskosten als Werbungskosten