Umwandlung von Arbeitslohn

Umwandlung von Arbeitslohn in Direktversicherungsansprüche führt bei einem Arbeitnehmerehegatten nicht zu einer Überversorgung

Ist ein Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten steuerlich anzuerkennen und der bestehende Lohnanspruch des Arbeitnehmerehegatten angemessen, führt die teilweise Umwandlung des Lohnanspruchs in einen Direktversicherungsanspruch nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht zu einer Überversorgung.

Aus der teilweisen Umwandlung des steuerrechtlich angemessenen Arbeitslohns ergibt sich keine ungewöhnliche oder unangemessene Gestaltung. Die Prämienzahlungen sind betrieblich veranlasst und ohne Prüfung einer sog. Überversorgung als Betriebsausgaben anzuerkennen.



Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit Konjunkturpaket der Bundesregierung