Neuregelung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

Neuregelung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die zum 1.1.2007 eingeführte Beschränkung der Kilometerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (sog. Pendlerpauschale) auf Strecken ab dem 21. Kilometer gegen die Verfassung verstößt.

Das Gericht stellt klar, dass „die Überwindung einer Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsstätte regelmäßig notwendige Bedingung beruflicher Betätigung“ ist. Wegekosten entstehen als notwendige Voraussetzung der Erwerbstätigkeit. Zur Begründung einer Ungleichbehandlung von Nah- und Fernpendlern reiche das Argument der Haushaltssanierung nicht aus.

Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gilt deshalb wieder die alte Regelung, nach der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vom 1. Kilometer an geltend gemacht werden können.



Offenlegungspflichten für Jahresabschlüsse Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht