Disagio Erstattungen

Disagio-Erstattungen an Verkäufer einer Eigentumswohnung können sofort abzugsfähige Finanzierungskosten sein

Erstattet der Erwerber einer zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnung dem Veräußerer das von diesem verausgabte Disagio, um die Darlehensschuld des Veräußerers und damit dessen günstigere Finanzierungskonditionen zu übernehmen, liegen nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf sofort abzugsfähige Finanzierungskosten vor.

Entscheidend im Urteilsfall war, dass die Erstattung des Disagios als Vergütung für die Überlassung von Kapital zur Finanzierung der Eigentumswohnung angesehen wurde, weshalb Finanzierungskosten und somit sofort abzugsfähige Werbungskosten des Erwerbers vorlagen. Anders wäre es, wenn sich der Veräußerer nur seine eigenen Aufwendungen für die Baukostenfinanzierung ersetzen lässt. Dieser Vorgang führt nur zu abschreibungsfähigen Anschaffungskosten des Erwerbers.

Der Bundesfinanzhof wird abschließend entscheiden.



Doppelte Haushaltsführung Einnahmen-Überschussrechnung