Entgeltlicher Verzicht auf Ankaufsrecht

Entgeltlicher Verzicht auf das an einem Grundstück eingeräumte Ankaufsrecht ist nicht von der Umsatzsteuer befreit

Verzichtet ein Unternehmer im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Grundstücks durch den Eigentümer an einen Dritten gegen Entgelt auf sein grundbuchlich abgesichertes Recht, das Grundstück zu erwerben, liegt ein umsatzsteuerbarer Vorgang vor.

Dieser ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nicht steuerfrei. Der Verzicht ist nicht unselbstständiger Bestandteil der steuerfreien Grundstücksveräußerung. Er unterliegt auch nicht selbstständig der Grunderwerbsteuer, was ebenfalls zur Umsatzsteuerfreiheit führen würde. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs ist unbeachtlich, dass das Finanzamt das Entgelt für den Verzicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, die auf den Grundstückskauf entfällt, einbezogen hat. Eine Doppelbelastung mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer sei zulässig.



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